Allgemeine Geschäftsbedingungen
Besser-Werbung, In der Lache 28, 34295 Edermünde-Besse
- Aufträge
1.1 Geltungsbereich: Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
1.2 Aufträge per E-Mail oder mündliche bzw. telefonische Aufträge sind für uns erst verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben bzw. die Ware zur Auslieferung bringen. Mündliche Erklärungen von Vertretern und Angestellten bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
1.3 Unsere Angebote sind freibleibend.
1.4 Soweit im Angebot nichts anderes gesondert angegeben ist, unterliegen alle Aufträge durch Datenlieferung des Kunden. Wenn keine Daten kundenseits zur Verfügung gestellt werden können, entstehen Mehrkosten durch Satz und Gestaltung nach Aufwand.
- Versand, Verpackung, Lieferfristen
2.1 Sämtliche Sendungen gelangen auf Gefahr und grundsätzlich auch auf Rechnung des Bestellers zum Versand. Die Gefahr geht, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist, spätestens mit der Absendung der Ware auf den Besteller über. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart ist.
2.2 Die Versendung und der Transport erfolgen im Auftrage des Kunden. Mit der Übergabe der Sendung in Edermünde in einer unberechneten, aber genehmigten Transportverpackung, egal ob durch Selbstabholung oder Weiterleitung durch Post/Bahn oder Spediteur/Paketdienst (als Transportbeauftragte), ist unsere Leistung erfüllt.
2.3 Die Verpackungskosten werden nach Aufwand berechnet mit Ausnahme der Wertpauschalen. Hierfür erfolgt die Entsorgung durch den Empfänger, der auch etwaige Entsorgungskosten übernimmt. Werden uns von der normalen Verpackungsart abweichende Verpackungsvorschriften erteilt, sind wir berechtigt, die Mehrkosten zu berechnen.
2.4 Die Ware ist sofort nach Empfangnahme durch den Besteller oder seinen Beauftragten auf Transportschädigung zu überprüfen. Äußerlich sichtbare Schäden sind sofort nach Empfangnahme gegenüber dem Frachtführer bzw. bei Empfangnahme in unserem Betrieb oder Lager gegenüber unserem Personal geltend zu machen.
2.5 Lieferfristen beginnen erst, wenn der Besteller alle von ihm zu beschaffenden Unterlagen beigebracht hat.
2.6 Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.
2.7 Sind wir durch höhere Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse, die trotz der vernünftigerweise zu erwartenden Vorsichtsmaßnahmen nicht vermieden werden konnten – gleich, ob in unserem Betrieb oder bei unseren Lieferanten oder bei unseren Vertragsanstalten eingetreten -, wie Betriebsstörungen, Rohstoffmangel, Laderaummangel, behördliche Eingriffe an der Erfüllung unserer Lieferverpflichtung gehindert, verlängert sich die Lieferfrist in angemessener Weise, auch wenn derartige Ereignisse während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Treten Ereignisse im vorgenannten Sinne außerhalb eines Verzuges ein und wird die Lieferung dadurch nachträglich unmöglich oder für uns unzumutbar, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
2.8 Bei Liefer- oder Leistungsverzug oder durch uns verschuldete Unmöglichkeit der Lieferung oder Leistung sind Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, auch nach § 326 BGB, ausgeschlossen, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei uns nicht vorliegt
2.9 Generell versenden wir schnellstmöglich. Anlieferungen seitens des Frachtführers außerhalb unseres Einflusses liegen.
- Lieferfähigkeit
3.1 Wir übernehmen keine Garantie dafür, dass alle angebotenen Produkte jederzeit lieferbar sind. Sollten ein oder mehrere Produkte nicht lieferbar sein, so werden wir Sie hierüber schnellstmöglich informieren. Sollten Sie die Ware bereits bezahlt haben, so wird Ihnen der entsprechende Betrag von uns unverzüglich zurückerstattet.
3.2 Die Kosten der Rücksendung gehen zu Ihren Lasten
3.3 Haben Sie die Zerstörung oder die Beschädigung der Ware oder Originalverpackung zu verantworten, so sind Sie verpflichtet, deren Wert zu erstatten. Im Falle von Gebrauchsspuren werden wir eine angemessene Nutzungsgebühr erheben.
- Lieferzeiten
4.1 Ist die Nichteinhaltung bzw. Verzögerung einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige von uns nicht zu vertretende Umständen zurückzuführen, wird die Lieferfrist für die Dauer dieser Ereignisse verlängert. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass wir uns bei Eintritt einer dieser Ereignisse in Lieferverzug befinden.
4.2 Für den Fall der Leistungsverhinderung im Sinne von mehr als einem Monat sind wir berechtigt, bezüglich der in Verzug befindlichen Lieferung vom Vertrag zurückzutreten.
- Lieferung, Transport, Gefahrtragung
5.1 Wir tragen die Verantwortung für den Untergang oder die Beschädigung des Produktes beim Transport zu Ihnen. Die Gefahr überträgt sich nach Übergabe des Produktes auf den Kunden.
- Urheberrechte und Nutzungsrechte
6.1 Jeder an Steffen Heinemann, Besser-Werbung, In der Lache 28, 34295 Edermünde (weiter nur als Besser-Werbung genannt) erteilte Gestaltungsauftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an seinen Werk- leistungen gerichtet ist. Es gelten die Bestimmungen der §2 und §31 UrhG in Verbindung mit den Werkvertragsbestimmungen des BGB.
6.2 Die Entwürfe und Reinzeichnungen von Besser Werbung gelten als persönliche geistige Schöpfung des Urheberrechtsgesetzes. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach §2 des UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
6.3 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen oder Details – ist unzulässig.
6.4 Nutzung ist nur mit der Einwilligung von Besser-Werbung und nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet.
6.5 Mit der Zahlung des Nutzungshonorars erwirbt der Auftraggeber das Recht, die Arbeiten im vereinbarten Rahmen zu verwerten. Dabei räumt Besser Werbung in der Regel zugleich das ausschließliche Nutzungsrecht gemäß §31 Abs.3 UrhG ein.
6.6 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies eindeutig vereinbart worden ist.
- Vergütung
7.1 Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung der Nutzungsrechte eine einheitliche Leistung. Die Vergütung dieser Leistungen setzt sich aus folgenden Teilhonoraren zusammen: a) dem Enwurfshonorar b) dem Entgelt für das Copyright (Nutzungshonorar) c) dem Reinzeichnungshonorar.
7.2 Die Vergütung wird auf der Grundlage des Vergütungstarifvertrages für Graphik-Design-Leistungen arbeitnehmerähnlicher freier Mitarbeiter SDSt/AGD berechnet.
7.3 Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/ oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt das Entgelt für Copyright.
7.4 Die Vorlage von Entwürfen und sämtlichen sonstigen Tätigkeiten, die Besser-Werbung für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
- Fälligkeit und Vergütung
8.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar, wenn nichts anderes vereinbart worden ist. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist ein entsprechendes Teilhonorar jeweils bei Abnahme des Teils fällig.
8.2 Bei Zahlungsverzug kann Besser-Werbung Verzugszinsen in der Höhe des jeweiligen aktuellen Diskontsatzes der deutschen Bundesbank verlangen.
8.3 Erstreckt sich ein Auftrag über einen längeren Zeitraum als drei Wochen, oder erfordert er hohe finanzielle Vorleistungen für die Besser-Werbung, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% des Auftrags.
8.4 Die Vergütung sind Nettobeträge, die zuzüglich der in Deutschland gültigen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
- Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
9.1 Sonderleistungen, wie zum Beispiel die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudien, Drucküberwachung, Litho, Abwicklung, Projektbegleitung oder Aufmaße etc., werden nach dem Zeitaufwand gesondert berechnet, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
9.2 Besser-Werbung ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen .
9.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung Besser-Werbung abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, Besser-Werbung im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
9.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Fotosatz, Druck, Lithokosten, etc. sind vom Auftraggeber im Rahmen des Auftrages zu erstatten.
9.5 Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen sind, werden nur in Rechnung gestellt, wenn die Reise mit dem Auftraggeber vereinbart wurde.
- Eigentumsvorbehalt
10.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
10.2 Die Vorlage und/ oder Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
10.3 Die Zusendung und etwaige Rücksendung der Arbeiten gehen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
- Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
11.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind Besser-Werbung Korrekturmuster vorzulegen.
11.2 Die Produktionsüberwachung durch Besser-Werbung erfolgt nur auf Grund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist Besser-Werbung berechtigt, nach eigenem Ermessen – unter Berücksichtigung der Vorstellungen und Vorhaben des Auftraggebers – die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu erteilen.
11.3 Texte und Manuskriptvorlagen des Auftraggebers werden nach bestem Wissen sorgfältig gelesen, Ziffer 7 gilt sinngemäß auch für die Texte.
11.4 Von allen vervielfältigten Arbeiten werden Besser-Werbung 10 bis 20 einwandfreie Belege (bei wertvollen Stücken eine angemessene Anzahl) unentgeltlich überlassen. Sie ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
11.5 Entwürfe, Grafiken, Fotos usw., der durch Besser-Werbung ausgeführten Arbeiten, darf diese zum Zwecke der Eigenwerbung verwenden. Es sei denn, es ist schriftlich etwas anderes vereinbart worden.
- Haftung
12.1 Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Werkzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.
12.2 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Reinausführungen und Werkzeichnungen entfällt jede Haftung für Besser-Werbung.
12.3 Für die wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Entwürfe haftet Besser-Werbung nicht.
12.4 Soweit die Besser-Werbung notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer/ Vertragspartner keine Erfüllungsgehilfen der Besser-Werbung. Eine Haftung für die Leistungen und Arbeitsergebnisse solcher Auftragnehmer/ Vertragspartner wird ausgeschlossen, soweit die gesetzlichen Vorschriften nicht entgegenstehen.
12.5 Die Besser-Werbung haftet nur bei eigenem Verschulden und von ihr zu vertretenden Unmöglichkeiten der Leistung.
- Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
13.1 Im Rahmen des übernommenen Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit.
13.2 Die vom Auftraggeber überlassenen Vorlagen (z.B. Fotos, Texte, Modelle, Muster etc.) werden von Besser-Werbung unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber zu deren Verwendung berechtigt ist.
13.2 Sollten einzelne oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen
- Erfüllungsort, Gerichtsstand: Soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorschreibt, ist für alle gegenseitigen Ansprüche Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz der Besser-Werbung.
- Schadensersatz
15.1 Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen uns oder unsere Erfüllungsgehilfen wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus Verschulden bei Vertragsabschluss, aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei uns nicht vorliegen. Bei Fällen grober Fahrlässigkeit oder in sonstigen Fällen in denen auch ohne grobes Verschulden die Haftung nicht ausgeschlossen, aber weiter beschränkt werden kann, ist die Haftung stets beschränkt auf den Betrag, bis zu dem wir das jeweilige Risiko versichert haben.
16. Eigentumsvorbehalt
16.1 Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zur vollen Bezahlung aller zum Zeitpunkt der Lieferung bereits entstandenen offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Das gilt auch bis zur Einlösung von Wechseln und Schecks für derartige Forderungen. Der Besteller darf die gelieferten Waren und die aus ihrer Verarbeitung entstehenden Gegenstände nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang veräußern. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist dem Besteller untersagt. Die Forderungen aus der Weiterverarbeitung der Vorbehaltsware werden schon jetzt an uns abgetreten, und zwar gleich, ob die Veränderung ohne oder nach Verarbeitung oder nach Verbindung unserer Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen erfolgt. Wir nehmen die Abtretung an. Bei Veränderung der Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren gilt die Abtretung der Forderung in Höhe unseres Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware.
16.2. Der Besteller ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen so lange einzuziehen, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt.
16.3. Die Be- und Verarbeitung unserer Vorbehaltsware erfolgt für uns, ohne dass uns hieraus Verpflichtungen erwachsen. Wird die von uns gelieferte Vorbehaltsware mit in fremdem Eigentum stehender Ware verarbeitet, verbunden oder vermischt, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache oder dem vermischten Bestande in dem Bruchteil zu, der dem Wert unserer Ware im Verhältnis zum Wert der neuen Sache oder dem vermischten Bestande zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung entspricht. Erwirbt der Besteller kraft Gesetzes das Alleineigentum an der neuen Sache durch Verbindung oder Vermischung, sind wir uns mit ihm darüber einig, dass er uns das Miteigentum an der neuen Sache zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung nach den Verhältnissen unseres Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der entstandenen neuen Sache überträgt und diese unentgeltlich für uns verwahrt.
16.4. Bei Zahlungseinstellung, Beantragung der Eröffnung des Konkursverfahrens, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens über das Vermögen des Bestellers erlischt das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und zur Forderungseinziehung.
16.5. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, sind wir auf Verlangen des Bestellers verpflichtet, insoweit nach unserer Wahl entsprechende Sicherheiten freizugeben.
16.6 Bitte beachten Sie, dass individuelle Ware (Werbemittel, Bekleidung etc.) für Sie individuell bedruckt werden. Daher können wir zurückgeschickte Kleidung oder Werbemittel nicht einfach an den nächsten Kunden weiter verkaufen.
Prüfen Sie zudem bitte Ihre Auftragsbestätigung und Freigabedatei sorgfältig. Sollte diese nicht bei ihnen ankommen, fordern sie diese noch einmal unverzüglich an.
Auch sollte die Ware komplett bei Liefereingang auf vollständigkeit und ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden. Eine spätere Reklamation ist damit ausgeschlossen.
Die für Sie bedruckte Ware ist vom Widerrufsrecht ausgeschlossen.
- Datenschutz, Wirksamkeit
17.1 Wir sind berechtigt, die uns von Ihnen überlassenen Daten elektronisch zu speichern und weiter zu verarbeiten. Eine Löschung der Daten erfordert die Schriftform. Wir sind berechtigt, Kundendaten, die sich aus den Vertragsunterlagen ergeben oder die zur Vertragsdurchführung notwendig sind an Dritte, insbesondere an Kreditinstitut und Vertragspartner weiterzugeben, soweit dies der Auftragsabwicklung dient. Die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes werden von uns beachtet.
- Aufträge als Handelsvertretung der Klaus Lünnemann GmbH
18.1 Alle Aufträge und Verkäufe im Namen als Handelsvertretung der Klaus Lünnemann GmbH, Ibbenbüren unterliegen den AGB`s der Klaus Lünnemann GmbH.
Stand 01. Juli 2014